GESETZGEBUNG: STRASSENBEKÄMPFUNG BEI UNFALL

Alle europäischen Unternehmen sind verpflichtet, die neue europäische Gesetzgebung zur Stabilisierung von Gütern während des Transports einzuhalten. Diese Gesetzgebung empfiehlt dringend die Verwendung von Anti-Slip-Zwischenlagen. Im Falle eines Unfalls werden die strafrechtlichen Sanktionen gegen den Spediteur und den Logistikmanager des Absenders verhängt.

Belgien (Königlicher Erlass vom 27.04.2007), Deutschland (Normen VDI 700, DIN EN 12642) sind Vorläufer auf diesem Gebiet. Sie bestrafen Unternehmen und ihre Manager im Falle eines Unfalls, wenn die Waren nicht stabilisiert werden, insbesondere mit Antirutsch Zwischenlagen. In Frankreich intensivieren Polizei und Gendarmerie die Straßenkontrollen. Bindungen werden zuerst geprüft. (ART r31219 der Straßenverkehrsordnung)

Frankreich : Article R312-19 Code de la route
Belgien : Arrêté royal du 27/04/2007
Deutschland : Norme VDI 2700, DIN EN 12642

SICHERHEIT: ZU NIEDRIGEN ARBEITSUNFÄLLEN

Die IBRD-Pyramide mit unerwünschten Ereignissen korreliert die Häufigkeit mit der Schwere der Häufigkeit: Je höher die Anzahl der Vorfälle, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls.

Unsere Zwischenlagen erfüllen dieses in allen Branchen übliche Sicherheitsziel.